Büro für Bürgeranliegen

Anregungen, Vorschläge, Beschwerden - wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an das Büro für Bürgeranliegen! Auch Lob ist herzlich willkommen.

Wo finden Sie uns?

Krankenhaus "Franz Tappeiner", Hochparterre, Raum 0.111 (nach Rolltreppe rechts), Turm B
Rossinistr. 5 - 39012 Meran
Tel. 0473 264 985
Fax 0473 263 820
Grüne Nummer: 840002211
E-Mail: urp@asbmeran-o.it

Publikumsverkehr: Mo - Fr 08.30 - 12.00 Uhr, Mo - Do 14:00 - 16:30 Uhr

Das Büro für Bürgeranliegen untersteht dem Amt für Sekretariat der Direktion des Gesundheitsbezirks und Öffentlichkeitsarbeit

Um die Bevölkerung besser über die Inanspruchnahme der Dienste zu informieren, sie zu unterstützen und ihnen Orientierungshilfen zu bieten, wurde in den Sanitätsbetrieben das Büro für Bürgeranliegen eingerichtet.

Aufgaben

Die Aufgaben des Büros für Bürgeranliegen erstrecken sich auf folgende Bereiche:

  • Erteilung von Auskünften an die Betreuten bezüglich der Dienste und Leistungen, über den Standort der Strukturen und den Zutrittsmodalitäten zu Leistungen;
  • Annahme von Meldungen über Engpässe und Missstände sowie von Anregungen zur Verbesserung der Dienste;
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung bzw. Beseitigung von kritischen Zuständen;
  • Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden
  • Durchführung von gezielten Untersuchungen und Analysen für die Qualitäts-verbesserung
  • Aktualisierung der Charta der Sanitätsdienste
  • Ausarbeitung von Informationsbroschüren für die Betreuten

Einbringer
Jeder Bürger/jede Bürgerin sowie Freiwilligen– oder Schutzorganisationen können Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden im Büro für Bürgeranliegen einbringen.

Form
Bemerkungen, Einsprüche und Beschwerden können im Büro für Bürgeranliegen folgendermaßen eingebracht werden:

  • schriftlich: per Brief, Fax, E-Mail oder durch Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes
  • mittels telefonischer Mitteilung
  • durch ein Gespräch mit den Angestellten des Amtes

Für jede Mitteilung wird eine Niederschrift verfasst. Für sämtliche Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden wird ein Akt angelegt.

Vorgangsweise
Innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Bemerkung, des Einspruches oder der Beschwerde muss das Büro für Bürgeranliegen diesen Tatbestand, dem/r Verantwortlichen der betroffenen Einheit (Abteilung, Dienst) zur Kenntnis bringen und von diesem/r eine schriftliche Stellungnahme anfordern.

Die schriftliche Stellungnahme der Verantwortlichen des Dienstes muss innerhalb von 14 Tagen dem Büro für Bürgeranliegen zugestellt werden. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Beschwerde bzw. des Einspruches wird ein Antwortschreiben an den Einbringer/die Einbringerin der Bemerkung, des Einspruches bzw. der Beschwerde verfasst.

Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden, die von der Volksanwaltschaft eingereicht werden, unterliegen derselben Prozedur.

Anonyme und/oder sehr einfache Bemerkungen sowie auch Einsprüche, Beschwerden und Eingaben, für die eine sofortige Lösung bzw. Beseitigung des Missstandes möglich ist, werden informationshalber an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet, ohne Aufforderung dazu Stellung zu beziehen.

Trimestraler Bericht
Auf Antrag wird der Bezirksdirektorin, dem Sanitätskoordinator und dem Verwaltungskoordinator Bericht über den Stand der Behandlung der behandelnden Fälle erstattet.