Kollegialorgane

Den Kollegialorganen sind im Rahmen der Gesamtorganisation des Betriebes spezifische Aufgaben übertragen.

Folgende Kollegialorgane sind in der Betriebsordnung des Gesundheitsbezirkes vorgesehen:

  • Sanitätsrat
  • Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften
  • Ethikkomitee des Betriebes
  • Prüfstelle
  • Bürgerberatungsstelle
  • Komitee für Chancengleichheit