Impfungen für Kinder und Jugendliche
Die Impfungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr erfolgt auf schriftliche Einladung des Dienstes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit.
Die Impfungen im Kindesalter beginnen nach Vollendung des 2. Lebensmonats mit der Verabreichung des kombinierten Sechsfachimpfstoffs, d. h. ein Impfstoff, der die Substanzen enthält, die in der Lage sind, die körpereigene Abwehr gegen sechs Krankheitserreger, nämlich die von Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Hepatitis B, Keuchhusten und Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae Typ b [= Hib-Meningitis], zu stimulieren. Dieser Sechsfachimpfstoff wird dann noch zweimal, nämlich eine Teilimpfung im 5. und eine im 11. Lebensmonat, verabreicht.
Zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat wird der Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht, Krankheiten, die zu Unrecht als harmlos angesehen werden und in Wirklichkeit schwere Folgeerkrankungen (Hirnhaut- und Gehirnentzündung, Entzündung der Bauchspeicheldrüse, Rötelnembryopathie) nach sich ziehen können.
Im Schuleintrittsalter (5. – 6. Lebensjahr) wird die Auffrischungsimpfung gegen Kinderlähmung gemeinsam mit der gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten verabreicht. Gleichzeitig wird zur zweiten Teilimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln eingeladen.
Die Eltern werden zur Durchführung der kostenlosen Impfungen zu den Impfterminen aktiv schriftlich eingeladen.
Kinder, die Risikogruppen angehören, können – auf Indikation des Kinderarztes – auch gegen Pneumokokken (Bakterien, die für Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen verantwortlich sind), gegen Windpocken (Varizellen), gegen Hepatitis A oder gegen die durch Zecken übertragene FSME (Frühsommermeningoenzephalitis) geimpft werden.
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