Leistungen

Die Leistungen des Hausarztes bzw. der Hausärztin unterteilen sich in unentgeltliche Leistungen und zu bezahlende Leistungen.  

Unentgeltlichen Leistungen:

  • Die Visiten im Ambulatorium.  
    Diese werden in der Regel mittels Vormerksystem erbracht, außer es handelt sich um Notfälle;
  • Die Hausvisite,
    sofern sich der Patient bzw. die Patientin aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht ins Ambulatorium begeben kann;
  • Die Verschreibung von Medikamenten;
  • Die Anträge für Laborproben, Heilbehelfe, Thermalkuren, Diätprodukte, sowie für Facharztvisiten, Krankenhauseinlieferungen und Transporte mit Rettungswagen;
  • Die Bescheinigung über die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (Krankheitsbescheinigung);
  • Die Ausstellung obligatorischer Bestätigungen für die Wiederzulassung zum Kinderhort, Kindergarten, Pflichtschulen und zu den Oberschulen;
  • Die Bescheinigung der Eignung zur Ausübung von nicht wettkampfmäßigen sportlichen Tätigkeiten aufgrund eines Antrages der zuständigen Schulbehörde;
  • Die Sonderleistungen wie z.B. Wundenversorgungen, Nahtentfernung, Infusionen, intravenöse Injektionen, nicht obligatorische Impfungen, und andere;
  • Die programmierte und integrierte Hausbetreuung zugunsten Gehunfähiger und chronisch Kranker.

Zu bezahlende Leistungen:

  • Bescheinigung für private Versicherungszwecke;
  • Anträge zur Anerkennung von Invalidität und Begleitzulage;
  • Bescheinigungen über die Eignung von nicht wettkampfmäßigen sportlichen Tätigkeiten, welche nicht von der Schulbehörde beantragt werden, u.a;
  • Auf Wunsch und mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten bzw. der Patientin kann der Vertrauensarzt bzw. die Vertrauensärztin gegen Bezahlung freiberufliche Leistungen auch gegenüber seinen WahlpatientInnen erbringen. Dazu zählen z.B. EKG-Untersuchungen, Ultraschall und andere.