Arzt/Ärztinwahl

Die BürgerInnen wählen einen Hausarzt/eine Hausärztin innerhalb ihres Sprengels. Das Verhältnis zwischen PatientIn und Arzt/Ärztin basiert auf gegenseitigem Vertrauen.

Sollte der Bürger bzw. die Bürgerin kein Vertrauen zum gewählten Arzt/der Ärztin haben, hat er/sie die Möglichkeit, beim Verwaltungsdienst des zuständigen Sprengels einen anderen Arzt/Ärztin zu wählen. Auch der Arzt/die Ärztin hat bei Vorliegen von außerordentlichen Unvereinbarkeitsgründen die Möglichkeit die Arztwahl zurückzuweisen.

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