Rückvergütungen
Allgemeines:
- Es werden nur Originalrechnungen und originale Akkontorechnungen zur Rückerstattung zugelassen
- Die Rechnungen müssen den Vermerk "bezahlt" oder zusammen mit dem Originalbeleg der Banküberweisung zur Rückerstattung vorgelegt werden
- Die Rechnung muss vom Arzt bzw. der Ärztin unterschrieben werden
- Die Abgabefrist beträgt 6 Monate ab Ausstellungsdatum, außer bei Gelegenheitsvisiten des Hausarztes bzw. der Hausärztin
Es gibt für folgende Rechnungen Rückvergütungen:
- Facharztrechnungen von freiberuflich tätigen, nicht vertragsgebundenen ÄrztInnen
- Privatvisiten in öffentlichen Krankenhäusern
- Zahnprothetische Leistungen (z. B. Brücken, Zahnspangen): werden nach der Höhe des Einkommens und Vermögens rückerstattet
- Gelegenheitsvisiten der HausärztInnen: Rückerstattungen für ArbeiterInnen, StudentInnne, Menschen mit Behinderung und Kinder, welche sich an Feiertagen an den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin wenden
- Rechnungen für stationäre Aufenthalte in nicht vertragsgebundenen Privatkliniken
- Hausgeburten (Abgabefrist: 90 Tage nach der Hausgeburt)
Tel. 0473 263333 Fax 0473 263820- E-Mail: dir@asbmeran-o.it
St.-Nr./MwSt.-Nr.: 00773750211
Realisierung: Südtiroler Informatik AG