Rückvergütungen

Allgemeines:

  • Es werden nur Originalrechnungen und originale Akkontorechnungen zur Rückerstattung zugelassen
  • Die Rechnungen müssen den Vermerk "bezahlt" oder zusammen mit dem Originalbeleg der Banküberweisung zur Rückerstattung vorgelegt werden
  • Die Rechnung muss vom Arzt bzw. der Ärztin unterschrieben werden
  • Die Abgabefrist beträgt 6 Monate ab Ausstellungsdatum, außer bei Gelegenheitsvisiten des Hausarztes bzw. der Hausärztin

Es gibt für folgende Rechnungen Rückvergütungen:

  • Facharztrechnungen von freiberuflich tätigen, nicht vertragsgebundenen ÄrztInnen
  • Privatvisiten in öffentlichen Krankenhäusern
  • Zahnprothetische Leistungen (z. B. Brücken, Zahnspangen): werden nach der Höhe des Einkommens und Vermögens rückerstattet
  • Gelegenheitsvisiten der HausärztInnen: Rückerstattungen für ArbeiterInnen, StudentInnne, Menschen mit Behinderung und Kinder, welche sich an Feiertagen an den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin wenden 
  • Rechnungen für stationäre Aufenthalte in nicht vertragsgebundenen Privatkliniken
  • Hausgeburten (Abgabefrist: 90 Tage nach der Hausgeburt) 

 

Download

Ansuchen um Gewährung von Beiträgen für Zahnprotesen Ansuchen_Zahnleistungen_dt(1).doc, 145.00 KBytesBeiblatt_Ansuchen_Zahnleistungen_dt_it.doc, 66.00 KBytes