Heilbehelfe und Verbandsmaterial

Heilbehelfe sind Produkte, welche von Seiten eines Fach- oder Basisarztes/ärztin kostenlos an PatientInnen, welche an bestimmten Krankheiten leiden, verschrieben werden können. Bei den Heilbehelfen unterscheidet man zwischen der ersten und der zweiten Gruppe.
Die Verschreibung muss auf einem Rezeptblock des Gesundheitsdienstes abgefasst werden und muss verschiedene Daten beinhalten.
Der bzw. die Schalterbeamte hat die Aufgabe, die Vollständigkeit der Verschreibung zu kontrollieren und das Anrecht von Seiten des Patienten bzw. der Patientin zu bestätigen.

Was muss die Verschreibung beinhalten?
- Versicherungscode des Patienten bzw. der Patientin, die sogenannte Matrikelnummer
- Vor- und Zuname des Patienten bzw. der Patientin, sowie Adresse
- Diagnose
- Dauer der Gewährung der Heilbehelfe (maximal 12 Monate)
- Kodex und monatliche Menge des jeweiligen Produkts
- Unterschrift, Datum und Stempel des jeweiligen Arztes bzw. der jeweiligen Ärztin.

Wer hat Anrecht?
Alle Personengruppen, die in Südtirol ihren Wohnsitz haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind und an nachstehenden Krankheiten leiden, haben Anspruch auf kostenlose Verabreichung von Heilbehelfen.
a.  DiabetikerInnen
b.  Inkontinenzleidende
c.  Kolo-, Ileo-, UrostomieträgerInnen
d.  Personen, die an Epidermolysis  bullosa, chronischen  Geschwüren leiden
e.  Personen, die an Talassemia major leiden

Ausnahmeregelung:
Italienische StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen, die den Wohnsitz nicht in Südtirol haben, aber sich vorübergehend in Südtirol aufhalten, und am Krankheitsbild „Diabetes Mellitus“ leiden, haben Anspruch auf kostenlose Verabreichung von Heilbehelfen für genannte Pathologie.
Hierfür braucht es eine Verschreibung von Seiten eines Fach- oder des Hausarztes/ärztin. Die genannte Verschreibung wird auf dem Rezeptblock des Gesundheitsdienstes abgefasst und muss folgende Daten enthalten:

  • Versicherungscode des Patienten bzw. der Patientin 
  • Vor- und Zuname des Patienten bzw. der Patientin, sowie Adresse
  • Sanitätsbetrieb und Provinz des Patienten bzw. der Patientin/ Land des Patienten bzw. der Patientin sowie Adresse
  • Diagnose / Krankheitsbild
  • Dauer der Gewährung der Heilbehelfe (Aufenthaltsdauer in Südtirol)
  • Kodex und die für die Dauer des Aufenthaltes in Südtirol notwendige Menge des Produkts

Bei genannter Verschreibung wird vom zuständigen Verwaltungsdienst des Santitätsbetriebes nur der Stempel „HAT ANRECHT“ angebracht und kein Ermächtigungsausweis ausgestellt.