Italienische StaatsbürgerInnen

Der/die italienische StaatsbürgerIn muss sich zum nächstgelegenen Gesundheitssprengel des eigenen Wohnsitzes begeben, um sich im Staatlichen Gesundheitsdienst eintragen zu lassen, und um gleichzeitig den Vertrauensarzt bzw. die Vertrauensärztin zu wählen.

Zu den Öffnungszeiten

Es sind folgende Dokumente erfolderlich:

- Wohnsitzbescheinigung, ein anderes gleichwertiges Dokument oder eine Selbsterklärung
- Steuernummer
- Antragsformular (siehe PDF am Ende der Seite)
- Geburtsbescheinigung bei Neugeborenen (oder Selbsterklärung) 

Die Gültigkeit der Eintragung ist zeitlich unbegrenzt und die Streichung kann nur infolge des eingetretenen Todes, einer meldeamtlichen Übersiedlung oder der Einschreibung bei einem anderen Gesundheitsbezirk erfolgen. Die Einschreibung kann, gemäß dem Rundschreiben des Gesundheitsministers Nr. 1000.116 vom 11.5.84, eine beschränkte Gültigkeit für jene Personen haben, welche nicht den Wohnsitz besitzen, sich aber zeitweilig aus Arbeits,- Studiengründen, usw. auf dem Territorium des Gesundheitsbezirkes aufhalten.
 

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Eintragungsformular italienische StaatsbürgerInnen Eintragung_von_italienischen_Staatsbuergern_dt..pdf, 96.78 KBytes