Der Betreuungsausweis

Wem wird ein Betreuungsausweis ausgestellt?
Allen Personen, welche beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, wird ein Betreuungsausweis ausgestellt, welcher das persönliche Recht auf Betreuung bescheinigt.
In demselben sind, außer den meldeamtlichen Daten, auch die Steuernummer des/der einzelnen Betreuten sowie der Name des gewählten Basisarztes/ärztin angegeben.

Gültigkeit des Ausweises für die italienischen StaatsbürgerInnen, welche in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz haben
Es sind folgende Fälle vorgesehen:
- Neugeborene und Kinder bis zum 14. Lebensjahr: Verfall der Gültigkeit am Ende des Kindesalters, d.h. mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres
- Jugendliche zwischen dem 15. Und 18. Lebensjahr: Verfall der Gültigkeit bei Erreichen des 18. Lebensjahres
- Über 18 Jahre: unbegrenzte Gültigkeit.

Gültigkeit des Ausweises für italienische StaatsbürgerInnen, welche meldeamtlich in anderen Provinzen den Wohnsitz haben, aber sich in der Provinz Bozen aus Arbeitsgründen aufhalten:
Höchstgrenze von einem Jahr, erneuerbar.

Gültigkeit des Ausweises für BürgerInnen der Europäischen Union und BürgerInnen aus Nicht-EU-Staaten, welche in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz haben und obligatorisch eingetragen sind:
Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung.

Gültigkeit des Ausweises für ausländische StaatsbürgerInnen, welche nicht in der Provinz Bozen ihren Wohnsitz haben und obligatorisch eingetragen sind:
Maximale Gültigkeit von einem Jahr, erneuerbar und auf jeden Fall innerhalb der Grenzen der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung.

Wohin muss sich der bzw. die Betreute wenden, falls sich seine/ihre Adresse ändert?
Der/die Betreute, welcher seine/ihre Adresse ändert, muss sich an die Verwaltungsschalter der Sprengel wenden, damit diese auf dem Betreuungsausweis vorgenommen wird.

Wie soll sich der bzw. die Betreute im Falle des Verlustes des Sanitätsausweises verhalten?
Im Falle des Verlustes des Sanitätsausweises kann um die Ausstellung eines Duplikates bei den Verwaltungsbüros des Sprengels angesucht werden, indem ein Personalausweis vorgelegt wird.